Reise- und Teilnahmebedingungen (AGB’s)
Sehr geehrte*r Teilnehmer*in,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem/der Teilnehmer*in – nachstehend TN genannt – und dem Bezirksjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Braunschweig e.V., Geschäftsführung: Sarah Katharina Mick, Schlossstr. 8, 38100 Braunschweig – nachfolgend JW genannt – zu Stande kommenden Vertrags. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen TN und JW gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Bitte lesen Sie daher diese Bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! Abweichende Bedingungen des TN werden nicht anerkannt, es sei denn, das JW stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Sie erreichen uns für Fragen und Beanstandungen von Dienstag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0531 2351145 sowie per E-Mail unter info@jw-braunschweig.de.
1. Teilnahmeberechtigung
2. Angebote, Leistungen und Leistungsänderungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Bezahlung
5. Preiserhöhung
6. Rücktritt durch den TN /Stornokosten
7. Umbuchungen
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer*innen-Zahl
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
11. Mitwirkungspflicht der/des TN
12. Beschränkung der Haftung
13. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
14. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
15. Datenschutz
16. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
17. Information über Verbraucherstreitbeteiligung, Rechtswahl und Gerichtsstand
18. Allgemeines
1. Teilnahmeberechtigung
1.1. Teilnahmeberechtigt sind junge Menschen in den bei der Beschreibung des Angebotes angegebenen Altersgruppen. Menschen mit körperlichen oder seelischen Behinderungen können nur nach Absprache und Bestätigung in Textform durch JW teilnehmen.
2. Angebote, Leistungen und Leistungsänderungen
2.1. Die Darstellung der Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des JW haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.2. Alle Angebote gelten solange Teilnahmeplätze verfügbar sind, wenn nicht bei den Leistungen etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
2.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von einem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom JW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Das JW ist verpflichtet, den TN über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem Teilnehmer/der Teilnehmerin eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Reiserücktritt anbieten. Das JW ist berechtigt, unter bestimmten, in den Leistungsbeschreibungen im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen nachträglich eine Änderung des Zustiegs-/Abfahrtsortes vorzunehmen.
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Für alle Buchungsarten gilt: Grundlage des Angebots von JW und der Buchung des/der TN sind die Beschreibung des Angebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des JW.
3.2. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr z. B. Internet, App, Telemedien) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem/der TN wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von JW erläutert.
b) Der TN kann aus dem Sortiment des JW Leistungen unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche ‚In den Warenkorb‘ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Anschließend kann der TN innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche ‚Weiter zur Kasse‘ zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
c) Der TN kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an das JW ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
d) Über die Schaltfläche ‚zahlungspflichtig bestellen‘ gibt der TN einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der TN die Daten jederzeit ändern und einsehen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.An dieses Vertragsangebot ist der/die TN 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
e) Das JW schickt daraufhin dem TN eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des TN nochmals aufgeführt wird und die der TN über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Mit der Bestellbestätigung erhält der TN ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und Zahlungsbedingungen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
f) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. JW ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht.
g) Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das JW die gebuchte Leistung innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem TN mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung bestätigt hat.
3.3. Für die Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: Mit dieser Buchung bietet der TN dem JW den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der TN 5 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch JW zustande, welche JW schriftlich, per Fax oder in Textform übermitteln kann.
3.4. JW weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Bei der Buchung von Betreuungsangeboten, die keine Pauschalreisen sind, gilt die Widerrufsfrist von 14 Tagen.
4. Bezahlung
4.1 Nach der Vertragsabschluss wird mit der Zusendung der Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Dieser ist binnen 14 Tage zu bezahlen. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8. genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
4.2 Leistet der TN die Zahlung nicht, obwohl das JW zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist das JW berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. zu belasten.
5. Preiserhöhung
5.1. JW behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern JW dem/der Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 3.1a) kann JW den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann JW von dem/der TN den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann JW von dem/der TN verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 3.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 3.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für JW verteuert hat.
5.4. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Beginn der Reise/Veranstaltung eingehend bei dem/der TN zulässig.
5.5. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der/die TN berechtigt, innerhalb einer von JW gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der/die TN nicht innerhalb der von JW gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen.
6. Rücktritt durch den TN / Stornokosten
6.1. Der TN kann jederzeit vor Reise- und Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber JW unter der oben angegebenen Anschrift zu erklären. Dem TN wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert JW den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann JW, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3. JW hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des TN wie folgt berechnet:
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des/der TN wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 7. Tag bis 1. Tag 80%
ab dem Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
6.4. Dem/der TN bleibt es in jedem Fall unbenommen, JW nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm/ihr geforderte Entschädigungspauschale.
6.5. JW behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit JW nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist JW verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Ist JW infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er/sie unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
6.7. Dem TN wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reisekrankenversicherung und einer Versicherung zur Abdeckung der Kosten einer Rückführung für den Fall der Krankheit oder eines Unfalls ausdrücklich empfohlen.
6.8. Auf das Recht des TN gemäß § 651 b BGB, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, welches durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt, wird ausdrücklich hingewiesen. Der Ersatzteilnehmer muss teilnahmeberechtigt gem. Ziffer 1.1. sein. Bis 7 Tage vor Beginn der Reise/Veranstaltung kann sich ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin bei der Durchführung der Fahrt durch eine dritte Person ersetzen lassen. Das JW kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn durch deren Teilnahme Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen Hierfür werden, wie bei der Umbuchung, 30,00 € in Rechnung gestellt.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des TN nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des TN dennoch vorgenommen, kann JW bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro Umbuchung / TN erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des TN, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer*innen-Zahl
8.1 JW kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Das JW kann vom Vertrag bis 4 Wochen vor Beginn der Betreuung zurückzutreten, wenn die Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird.
b) Die Mindestteilnahmezahl ist in der jeweiligen Ausschreibung (siehe Ausschreibung) angegeben. Eine entsprechende Mitteilung muss dem/der Teilnehmer/in bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet. Das JW ist bemüht ein Ersatzangebot zu stellen.
c) JW ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt von JW später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der/die TN auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird eine Fahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das JW als auch der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das JW für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Betreuung noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist das JW verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Teilnehmer/die Teilnehmerin zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zur Last.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. JW erwartet, dass der TN sich in die Gruppengemeinschaft einfügt und den Weisungen der Betreuer und Betreuerinnen Folge leistet sowie die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. JW kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung von JW oder dessen örtliche Vertreter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2. Eine Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der TN gegen die ihm bekannt gegebenen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere bezüglich Drogen, Alkohol und Nikotinmissbrauch) verstößt.
10.3. JW ist ferner zur fristlosen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe folgender Regelungen berechtigt:
a) Wenn sich ergibt, dass der TN und/oder dessen gesetzlicher Vertreter schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben über folgende vertragswesentlichen Umstände machen: Personenstandsangaben (Alter, Staatsangehörigkeit) sowie Gesundheitsverhältnisse des TN oder schuldhaft ihrer vertraglichen Verpflichtung zuwiderhandeln, JW über Änderungen solcher Umstände unverzüglich zu unterrichten.
b) Die Kündigung ist nur zulässig, wenn JW die entsprechenden Umstände bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren und wenn für das Entstehen der Rücktrittsgründe keine Verletzung vertraglicher Pflichten durch JW, insbesondere von Informationspflichten ursächlich oder mit ursächlich geworden sind.
10.4. Kündigt JW, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; JW muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die JW aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des/der Reiseteilnehmer*in bzw. der Erziehungsberechtigten. Bei Minderjährigen gehören dazu unter Umständen auch die Kosten für eine notwendige Begleitperson, einschließlich der Kosten für den Rücktransport der Begleitperson zum Ferienort.
11. Mitwirkungspflicht der/des TN
11.1. Reiseunterlagen
Der/die TN hat JW oder seinen Reisevermittler, über den er/sie die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er/sie die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von JW mitgeteilten Frist erhält.
11.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der/die Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit JW infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der/die Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
c) Der/die Reisende ist verpflichtet, seine/ihre Mängelanzeige unverzüglich dem/der Vertreter*in von JW vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein*e Vertreter*in von JW vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an JW unter der mitgeteilten Kontaktstelle von JW zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit eines/einer Vertreters/Vertreterin von JW bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der/die Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er/sie die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der/die Vertreter*in von JW ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er/sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
11.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der/die TN den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er/sie JW zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von JW verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
11.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der/die Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von dem/der TN unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und JW können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich JW, seinem*r Vertreter*in bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet die/den Reisende*n nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von JW für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
12.2 Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.
12.3. JW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den/der TN erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von JW sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
12.4. JW haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des/der TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von JW ursächlich geworden ist.
13. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der/die TN gegenüber JW geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
14. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
14.1. JW informiert den TN entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
14.2. Steht/stehen bei der Buchung die Ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist JW verpflichtet, dem TN die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald JW weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird es den TN informieren.
14.3. Wechselt die dem TN als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird JW den TN unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
14.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf der Internet-Seite von JW abrufbar und in den Geschäftsräumen von JW einzusehen.
15. Datenschutz
15.1. Das JW verarbeitet personenbezogene Daten des TN zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
15.2. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden vom JW zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
15.3. Der TN hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom JW über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
15.4. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch das JW finden sich in der Datenschutzerklärung.
16. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
16.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
16.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber JW unter der oben angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
16.3. Die Frist nach Ziffer 16.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
16.4. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von JW oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JW beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JW oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JW beruhen.
16.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
16.6. Die Verjährung nach Ziffer 16.1 und 16.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
16.7. Schweben zwischen dem TN und JW Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder JW die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
17. Information über Verbraucherstreitbeteiligung, Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1. JW weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass JW nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für JW verpflichtend würde, informiert JW die Verbraucher*innen hierüber in geeigneter Form. JW weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
17.2. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und JW die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN können JW ausschließlich an deren Sitz verklagen.
17.3. Für Klagen von JW gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von JW vereinbart.
17.4. Vertragssprache ist deutsch.
18. Allgemeines
a.) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem JW vorbehalten.
b.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsrecht
Das JW weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, die Online-Buchung getätigt hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bezirksjugendwerk der AWO Braunschweig e.V., Schlossstr. 8, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531 23511-45, Fax: 0531 23511-46, E-Mail: info@jw-braunschweig.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Bezirksjugendwerk der AWO Braunschweig e.V., Schlossstr. 8, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531 23511-45, Fax: 0531 23511-46, E-Mail: info@jw-braunschweig.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
—————————————
(*) Unzutreffendes streichen.